Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1976 - VII B 170.76   

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https://dejure.org/1976,2746
BVerwG, 12.11.1976 - VII B 170.76 (https://dejure.org/1976,2746)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1976 - VII B 170.76 (https://dejure.org/1976,2746)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1976 - VII B 170.76 (https://dejure.org/1976,2746)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Heranziehung zu Entwässerungsbeiträgen und Wasserversorgungsbeiträgen - Möglichkeit des Ausschlusses von landesrechtlich geregelten Beitragspflichten durch einen Erschließungsvertrag - Geltung allgemeiner Auslegungsgrundsätze für öffentlich-rechtliche ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1976 - 7 B 170.76
    Mit den Folgekostenverträgen, deren Zulässigkeit Gegenstand des Urteils vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.77 - (BVerwGE 42, 331) war, hat der hier vorliegende Sachverhalt nichts zu tun.

    Aus dem Vorhergesagten folgt, daß das angefochtene Berufungsurteil auch nicht von der erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 42, 331 abweicht.

  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 12.11.1976 - 7 B 170.76
    Diese von der Beschwerde angegriffene Rechtsauffassung stimmt überein mit dem Urteil des Senats vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 83.57 - (BVerwGE 8, 329), auf das sich das Berufungsgericht bezieht, und ist durch diese Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 22.77

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflassungsgenehmigung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1976 - 7 B 170.76
    Mit den Folgekostenverträgen, deren Zulässigkeit Gegenstand des Urteils vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.77 - (BVerwGE 42, 331) war, hat der hier vorliegende Sachverhalt nichts zu tun.
  • BVerwG, 28.06.1977 - 7 B 43.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Diese von der Beschwerde angegriffene Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile des Senats vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 83.57 - [BVerwGE 8, 329 ff.], vom 12. Juli 1963 - BVerwG VII C 27.62 - [KStZ 1963, 226] und vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - [BVerwGE 48, 166/168]; ferner Beschluß des Senats vom 12. November 1976 - BVerwG VII B 170.76 - [nicht veröffentlicht]), auf die sich das Berufungsgericht bezieht, und ist durch diese Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt.
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